Die österreichischen Sicherheitsexekutive, besteht aus den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind (Polizeijuristen). Die Angehörigen des Wachkörpers tragen den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung. Die Angehörige des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychosen) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an.
Der Rang kann bei uniformierten Beamten anhand der Unterscheidungszeichen (auch Distinktionen genannt) erkannt werden. Sie sind hier in aufsteigender Reihenfolge dargestellt.
Exekutivbedienstete
Die Dienstgrade der Exekutivbediensteten lassen sich in drei Verwendungsgruppen (VWGr.) einteilen. Die Farbe des Untergrundstoffs (Egalisierung) der Distinktionen ist krapprot. Auf allen ist als Korpsabzeichen das Bundeswappen in einem Eichenlaubkranz abgebildet. Die Litzen sind jeweils aus Stoff, die Korpsabzeichen aus Kunststoff. Die Sterne sind bei den Schulterklappenabzeichen aus Kunststoff, bei den Kragenabzeichen gestickt.
Eingeteilte Beamte
Bei den eingeteilten Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch platinfärbige Litzen und Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in dieser Farbe gehalten.
Dienstführende Beamte
Bei den dienstführenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch silberne Litzen und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in Gold gehalten.
Leitende Beamte
Bei den leitenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch goldene Litzen sowie durch silberne und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist entweder in Silber oder Gold gehalten.
1 Nach positiver amtsärztlicher Untersuchung erfolgt außerdem die Überstellung in das definitive Dienstverhältnis
Distinktionen der ehemaligen Bundesgendarmerie
Distinktionen des ehemaligen Bundessicherheitswachekorps
Die jetzigen Unterscheidunszeichen des Wachkörpers Bundespolizei stehen im wesentlichen in der Tradition der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Zollwache, aus denen er unter anderem entstanden ist.
Höherer Dienst
Rechtskundiger Dienst
Die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bilden zwar kein Korps wie der Wachkörper Bundespolizei, trotzdem wird ihnen, wenn es sich bei ihnen um Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt, eine Uniform samt dazugehörigen Distinktionen zugestanden. Auch tragen sie auf den Distinktionen ein eigenes „Korpsabzeichen", nämlich das Bundeswappen in einer ellipsenförmigen Einfassung. Die Grundfarbe der Distinktionen ist bordeauxviolett. Die verschiedenen Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen werden durch goldene Litzen, silberne und goldene Sterne sowie durch silberne und goldene Akanthusornamente dargestellt. Im Gegensatz zur Bundespolizei sind sämtliche Distinktionenbestandteile gestickt.
Amtsärztlicher Dienst
Die Grundfarbe der Distinktionen ist krapprot, wie bei den Distinktionen der Bundespolizei. Die verschiedenen Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen werden durch goldene Litzen, silberne Sterne sowie durch silberne und goldene Akanthusornamente dargestellt.
Ehemalige Unterscheidungszeichen der Bediensteten des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden
Die Angehörigen des Höheren Dienstes wurden im Zuge der Zusammenlegung und Neuuniformierung der Wachkörper ebenfalls mit neuen Uniformen und Distinktionen ausgestattet, obwohl keine Behördenreform stattfand. Die Distinktionen nehmen im wesentlichen Bezug auf ihre Vorgänger, jedoch weitete sich der Kreis derjenigen, welche eine Uniformtrageberechtigung aus. Daher kann nun auch vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit eine Uniform samt dazugehöriger Distinktionen getragen werden.
Erläuterungen
Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, die Dienstgrade in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber es ist nicht üblich, dass die Bezeichnung Hauptfrau verwendet wird, auch wenn dies nach Artikel 7 Absatz 3 B-VG eigentlich erlaubt ist!)
Der gem. BDG mögliche Dienstgrad Generalleutnant (eingeordnet zwischen Generalmajor und General) ist derzeit nicht in Verwendung. Der Grund dafür ist nicht bekannt.
Da nach der letzten Ausbildungsnovelle innerhalb der Bundespolizei die auszubildenden Polizisten nicht mehr in der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden, ist der Dienstgrad Aspirant in diesem Wachkörper derzeit praktisch nicht existent. Den stattdessen aufgenommenen Vertragsbediensteten mit Sondervertrag (VB/S) ist jedoch das Verwenden der Aspirantendistinktionen gestattet.
Es gab Bestrebungen, die Schulterklappenabzeichen und Kragenabzeichen einander anzugleichen, wie man es z. B. bei den Distinktionen des Abteilungsinspektors sieht, und zwar immer nach dem Vorbild der jeweiligen Kragendistinktion. Dies geschah jedoch bislang nicht.
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